Barrierefreiheitserklärung

Das Land Kärnten ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website sachkundenachweis.ktn.gv.at.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach dem Ergebnis einer internen Selbstbewertung mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar. Derzeit sind keine Inhalte bekannt, die mit den Barrierefreiheitsanforderungen unvereinbar sind.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Kärntner Landesregierung liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Die meisten Seiten folgen einer einheitlichen Struktur, um die Inhalte möglichst zugänglich zu halten. Die Lesefolge ist für Text-Browser optimiert. Die Navigation kann mit der TAB-Taste vorgenommen werden. Beim Einstieg mit der TAB-Taste kann zum Hauptinhalt vorgesprungen werden.

Navigation mittels Tastatur

Die meisten Browser erlauben es, mittels der Tabulatortaste zwischen den einzelnen Links auf einer Seite zu navigieren. Der ausgewählte Link wird durch eine Umrandung oder farblich hervorgehoben. Um zum davorliegenden Link zu gelangen, drücken Sie die Hochstelltaste und die Tabulatortaste gleichzeitig.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten wenden. Diese nimmt über das Kontaktformular [Download Formular] Beschwerden entgegen.

Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land Kärnten oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren https://gleichbehandlung.ktn.gv.at.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an abt5.tsk@ktn.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website ktn.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Diese Seite wurde am 17. August 2026 aktualisiert.