Das Land Kärnten ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website sachkundenachweis.ktn.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Barrierefreiheitserklärung befindet sich in Ausarbeitung.
Diese Seite wurde am 24. Juni 2026 erstellt.